Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


8.1.2021

Apple: Datenverarbeitung wird transparenter

Apple erhöht mit einem seit Mitte Dezember 2020 verfügbarem Update die Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auf den Produktseiten im App Store gibt es einen neuen Abschnitt, in dem die Entwickler ihre Datenschutzhinweise bereitstellen können. In der Vergangenheit hatten Nutzer de facto keine Übersicht und keine Kontrolle darüber, welche Daten und wie diese Daten von den heruntergeladenen Apps konkret verarbeitet werden.

Außerdem erhalten Nutzer eine Übersicht über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Mit Infoscreens zu Datenschutz und Privatsphäre sollen Nutzer besser verstehen, wie Apple ihre personenbezogenen Daten verwendet, bevor eine Anmeldung erfolgt oder ein neues Feature genutzt wird. Details finden Sie hier.

Ein weiteres Kernelement dieser Neuerungen ist, dass Apps eine Einwilligung einholen müssen, um ein Tracking durchführen zu können. Das wird Unternehmen wird Facebook nicht gefallen, entspricht aber letztlich europäischem Recht.

Fazit

Die Bemühungen um Transparenz sind zu begrüßen, wenngleich sie nur gesetzliche Vorgaben umsetzen. Allerdings ist das mit Blick auf die Frage der Verantwortlichkeit bei der Schnittstelle von Endgerät, App-Store und App ein großes Problem, wie die Praxis zeigt. Entwickler sind zwar nicht dazu verpflichtet, die Art und Weise ihrer Datensammlung transparent zu machen. Allerdings wird die Markmacht von Apple wohl dafür sorgen, dass eine entsprechende Umsetzung beim nächsten Update ihrer Apps erfolgt. Andernfalls droht der Ausschluss aus dem App-Store.

Sollten Sie datenschutzrechtliche Fragen zur Entwicklung oder Nutzung von Apps haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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