Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


22.1.2021

WhatsApp: Neue AGB und Datenschutzrichtlinie – Grund zur Sorge?

Die Anfang 2021 angepassten AGB und Datenschutzrichtlinie von WhatsApp sorgen für große Diskussionen und Aufregung. Nutzer werden mit einem Pop-Up-Fenster um ihre Zustimmung gebeten. Ohne Zustimmung ist eine weitere Nutzung nicht möglich. Die hierfür maßgebliche Frist wurde von WhatsApp – wohl auch wegen der medialen Aufmerksamkeit und Protesten von Nutzern – vom 8.2. auf den 15.2.2021 verlängert.

Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es für Nutzer in der EU auf der einen Seite und für Nutzer außerhalb der EU auf der anderen Seite unterschiedliche AGB und Datenschutzrichtlinien gibt. Whats App bzw. der Facebook-Konzern, zu dem Whats App bekanntermaßen gehört, möchte mit den Änderungen den Kampf gegen Spam, Drohungen, Missbrauch und Rechtsverletzungen verbessern und hierzu die Daten mit Facebook teilen. Zudem sollen die Daten intern mit anderen Daten von Anwendungen des Facebook-Konzerns zur Verbesserung der Produkte des Facebook-Konzerns verglichen bzw. ausgewertet werden. Werbung soll für Nutzer innerhalb der EU – anders als für Nutzer in Nicht-EU-Staaten – ausdrücklich kein Zweck der Datenübermittlung sein.

Fazit und Praxishinweise

Die geplante Datenübermittlung gibt dem Facebook-Konzern weitere Einblicke darin, welche Facebook-Produkte von einem Nutzer in Anspruch genommen werden. Allerdings werden die Daten von europäischen Nutzern wie bislang nicht zu Werbezwecken genutzt. Nutzer müssen sich im Rahmen der AGB-Änderung entscheiden, ob sie dieser und damit der oben skizzierten Datenweitergabe zustimmen oder auf eine weitere Nutzung von Whats App verzichten.

Eine weitergehende und grundsätzliche Frage ist die der geschäftlichen Nutzung von Messenger-Diensten wie Whats App. Hierbei ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, die einer vertieften Prüfung bedürfen, z.B. Datenübermittlung in die USA (Drittland), Zugriff auf die Kontakte (Kundendaten unterliegen regelmäßig dem Geschäftsgeheimnis, teilweise sogar besonderen Verschwiegenheitspflichten wie z.B. Berufsgeheimnis, Bankgeheimnis), etwaige Vermischung privater und dienstlicher Kommunikation und Kontakte (kann auch im Rahmen anderer als datenschutzrechtlichen Vorgaben relevant sein, z.B. interne IT- oder sonstige interne Compliance-Richtlinien).

Sollten Sie Fragen zum Einsatz von Whats App oder anderen Messenger-Diensten oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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