Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


9.4.2021

LfD Niedersachsen: Prüfschema zur Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, mit der die Notwendigkeit für eine Datenschutz-Folgenabschätzung geprüft werden kann. Das Prüfungsschema enthält eine Checkliste und ein Glossar der wichtigsten Begriffe sowie Hinweise auf weitere Hilfestellungen zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Sie können das Prüfschema als Word-Datei hier direkt herunterladen.

Hintergrund

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach Art. 35 DSGVO durchzuführen, wenn eine Verarbeitung aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Im Kern handelt es sich bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung um eine strukturierte Risikobeurteilung. Details hierzu sind in Art. 35 und 36 DSGVO geregelt. Die erste und sehr schwierige Frage ist allerdings, wann ein Fall für eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorliegt. Diese Frage kann nur im Wege einer sorgfältigen Prüfung beantwortet werden. Hierbei kann das Prüfungsschema der LfD Niedersachsen eine Hilfestellung bieten.

Bewertung und Fazit

Das Prüfungsschema der LfD Niedersachsen bietet einen strukturierten Rahmen für die Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden muss. Dabei orientiert sich das Schema an den gesetzlichen Vorgaben und ermöglicht eine Prüfung anhand der Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Dabei handelt sich um ein älteres Dokument der Artikel- 29-Datenschutzgruppe, das aber mit Beschluss des EDSA weiterhin gilt.

Ob das relativ umfangreiche Dokument der LfD Niedersachsen für Sie geeignet ist und tatsächlich eine Unterstützung sein kann, kann nur Einzelfall entschieden werden. Werfen Sie auch einen Blick auf Schemata und Hilfen anderer Datenschutzaufsichtsbehörden. Beispielhaft erwähnt werden soll an dieser Stelle nur das Tool der französischen Datenschutzaufsicht Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL), das sich in der Praxis schon bewährt hat.

Sollten Sie Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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