Neues zum Datenschutzrecht
28.5.2021
1. Internationaler Tag der Datenschutzbeauftragten
Der europäische Dachverband der Datenschutzbeauftragten (European Federation of Data Protection Officers (EFDPO)) hat den 25. Mai 2021 zum 1. Internationalen Tag der Datenschutzbeauftragten erklärt. Damit soll drei Jahre nach dem Inkrafttreten der DSGVO dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Rolle der Datenschutzbeauftragten im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt wurde. Die insoweit ergangenen Regelungen einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation von Datenschutzbeauftragten unterstreiche deren große Bedeutung als unabhängige Instanz mit Informations-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben.
Der EFDPO-Präsident Thomas Spaeing, der zugleich Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. ist, sieht die Verankerung des Datenschutzbeauftragten in der DSGVO als Bindeglied zwischen Verantwortlichen, betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden positiv und als einen der Gründe, warum die DSGVO „zu Recht als Erfolgsgeschichte gilt“ (Quelle).
Diese Bewertung mag man teilen oder nicht. In jedem Fall an dieser Stelle: Herzlichen Glückwunsch, sofern Sie zu den Datenschutzbeauftragten gehören!
Hintergrund-Info zum EFDPO
Ziele des EFDPO als europäischer Dachverband der Datenschutzbeauftragten mit Sitz in Brüssel sind die Schaffung eines europäischen Netzwerks der nationalen Verbände der Datenschutzbeauftragten zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Etablierung eines Dialogs mit Politik, Wirtschaftsvertretern und der Zivilgesellschaft (weitere Informationen dazu finden Sie hier).
Sollten Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
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