Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


15.4.2022

Aufsicht: Hinweise zum Datenschutz bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat in einem aktuellen Beschluss die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) konkretisiert.

Der Beschluss zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 13.4.2022 gibt einen kurzen Überblick über die entsprechenden Anforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die korrespondierenden datenschutzrechtlichen Aspekte. Konkret werden folgende Fragen aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden beantwortet:

  • Für wen genau gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
  • Was gilt als Nachweis über eine Impfung, Genesung oder medizinische Kontraindikation?
  • Gegenüber wem ist der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder medizinischen Kontraindikation zu erbringen?
  • Können die Leitungen der Einrichtungen/Unternehmen die Pflicht zur Entgegennahme des Nachweises auf andere Personen übertragen?
  • Datenschutzkonformer Umgang mit dem Nachweis?
  • Wie oft muss der Nachweis vorgelegt werden?
  • Was passiert, wenn ein Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt wird oder aber Zweifel an der Gültigkeit eines Nachweises bestehen?
  • Gegenstand und Inhalt (Daten) der Meldepflicht der Pflegeeinrichtungen über den prozentualen Anteil geimpfter Personen (Impfquoten) an das Robert-Koch-Institut (RKI)
  • Wann sind die Daten spätestens zu löschen?

Für Datenschutzbeauftragte und andere mit datenschutzrechtlichen Fragen betraute Personen bietet das Dokument der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine gute Grundlage für eine erste datenschutzrechtliche Beurteilung der Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit der für bestimmte Einrichtungen und Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich eingeführten Impfpflicht durchgeführt wird.

Sollten Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impflicht oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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