Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


17.3.2023

Aufsicht: Koordinierte Prüfung zu Datenschutzbeauftragten

Am 15.3.2023 startete eine EU-weit koordinierte Prüfung der Datenschutzaufsichtsbehörden zu der Stellung und den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 bis 39 DSGVO. Das gab der aus Vertretern der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) bestehende Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) diese Woche bekannt.

Hierzu werden wie bereits bei vergleichbaren Aktionen zunächst Fragebögen zur Sachverhaltsermittlung insbesondere zu der Stellung in der Organisation, den Aufgaben, der Ausstattung und der Unterstützung verschickt. Auf Basis des Feedbacks können weitere Maßnahmen wie die Prüfung und Einleitung einer förmlichen Untersuchung ergriffen werden. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen kommen auch die Bußgeldvorschriften der DSGVO zur Anwendung.

Der EDSA koordiniert diese Prüfaktion in seiner Rolle als unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzaufsichtsbehörden fördert.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beteiligt sich an dieser Prüfaktion und hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, die Sie hier direkt herunterladen können. Danach soll die Prüfaktion den Rahmen für eine genaue Analyse der heutigen Handlungsbedingungen in der betrieblichen Praxis und den Austausch der Datenschutzbehörden über mögliche Verbesserungen oder auch Abhilfemaßnahmen bilden.

Die Aufsichtsbehörden werden auf Grundlage ihrer Befugnisse die Handlungsbedingungen der datenschutzbeauftragten in den Blick nehmen und sich sowohl Organigramme als auch Jahresberichte der Datenschutzbeauftragten vorlegen lassen. Das BayLDA hat außerdem angekündigt, sehr genau zu hinterfragen, „wie Datenschutzbeauftragte, die nur über eine sog. dotted line über verschiedene Hierarchieebenen hinweg an die Unternehmensleitung herantreten können, dem Erfordernis jederzeitiger unmittelbarer Berichtsrechte genügen, um so ein klares Bild zur Situation der Datenschutzorganisation zu vermitteln und Fehlentwicklungen entgegenzutreten.“

Fazit und Handlungsempfehlung

Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Stellung und Aufgabenwahrnehmung betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter steht wieder im Fokus der Datenschutzaufsicht. Hier wird in gewisser Weise auch an die koordinierte Prüfung zur Umsetzung der DSGVO angeknüpft, wo dieses Thema einen Teilaspekt bildete (zu diesen Querschnittsprüfungen s. Datenschutz-News v. 30.11.2018 und 28.12.2018).

Sofern Sie von der laufenden Prüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden betroffen sind, sollten Sie den Fragebogen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sollten  hinsichtlich einzelner Punkte möglicherweise Probleme bestehen, greifen Sie diese aktiv auf und gehen Sie – auch in Richtung Geschäftsleitung – offensiv damit um. Wegducken oder Wegschauen hilft hier wenig und ist auf keinen Fall zu empfehlen.

Sofern Sie von der laufenden Prüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden nicht betroffen sind, können Sie diese als Anlass für eine interne Überprüfung nutzen. Es gibt eine Vielzahl an Punkten, die bei der rechtskonformen Ausgestaltung und Umsetzung der Funktion und Stellung von internen Datenschutzbeauftragten zu beachten sind. Zudem müssen aktuelle Entwicklungen z.B. der Rechtsprechung berücksichtigt werden. Aktuell ist beispielsweise beim BAG ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob ein Datenschutzbeauftragter zugleich Betriebsratsvorsitzender sein darf oder ob in diesem Fall eine Interessenkollision vorliegt (siehe Datenschutz-News v. 10.2.2023).

Sollten Sie Unterstützung bei der laufenden Prüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden benötigen oder sollten Sie Fragen zu Stellung und Aufgaben von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.


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