Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


23.6.2023

Neue Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden

In den letzten Wochen haben einige Datenschutzaufsichtsbehörden, z.B. Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, ihre aktuellen Tätigkeitsberichte veröffentlicht. Hintergrund für die jährlichen Berichte ist Art. 59 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach hat die Aufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind – in den meisten Fällen - eine gute Informationsquelle und Arbeitshilfe für betriebliche Datenschutzbeauftragte und für alle, die sich regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Das gilt insbesondere für die Tätigkeitsberichte der für die Verantwortlichen jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.

Fast alle Berichte enthalten einen Abschnitt, die branchenübergreifend die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Datenverarbeitungen durch Unternehmen zum Gegenstand hat. Dort finden sich in der Regel praxisrelevante und aktuelle Fallkonstellationen, die für das eigene Datenschutzmanagement nutzbar gemacht werden können. Beispielsweise enthält der neue Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen einen Abschnitt zum Beschäftigtendatenschutz mit Einzelfällen, die u.a. Datenschutzverletzungen, die zulässige Kenntnis von Vorgesetzten und Fragen im Bewerbungsgespräch zum Gegenstand haben (Abschnitt 8, Seite 100 ff.).

Nachstehend finden Sie eine Übersicht aller in diesem Jahr bislang veröffentlichten Jahres- bzw. Tätigkeitsberichte deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden. Bei einem Klick auf den jeweiligen Link wird eine pdf-Datei mit dem entsprechenden Bericht geöffnet.


Bayern

Hinweis: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist – anders als die Landesbeauftragten der übrigen Bundesländer – lediglich für den öffentlichen Bereich zuständig, so dass sich der Tätigkeitsbereich nur auf diesen Bereich bezieht. Für den nicht öffentlichen Bereich in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig, das seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 noch nicht veröffentlicht hat.


Baden-Württemberg


Berlin


Brandenburg


Bremen


Bund


Hamburg


Hessen


Niedersachsen


Nordrhein-Westfalen


Saarland


Sachsen


Schleswig-Holstein


Sollten Sie Fragen zu Positionen und Aussagen der Aufsichtsbehörden oder sonstigen datenschutzrechtlichen Aspekten haben oder insoweit Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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