Datenschutzrecht-Praxis

 


Neues zum Datenschutzrecht


28.7.2023

Tracking und Cookie-Banner: Prüfung der Datenschutzaufsicht abgeschlossen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Niedersachsen (LfDI Niedersachsen) hat über den Abschluss einer anlassunabhängigen Prüfung von Online-Angeboten und Websites von „bedeutenden Medienunternehmen“ mit großer Reichweitenstärke informiert. Diese Prüfung war Teil einer bundesweiten Prüfung, in deren Rahmen in 11 Bundesländern insgesamt 49 Webangebote untersucht wurden. In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass die betroffenen Websites aufgrund verschiedenster datenschutzrechtlicher Mängel nachgebessert werden mussten. Zu diesen Mängeln zählten unter anderem

  • Einwilligungsbanner, über die keine wirksamen Einwilligungen der Nutzer eingeholt worden waren,
  • Einwilligungsbanner, die in ihrer Gestaltung irreführend waren (sog. Dark Patterns) mit der Folge, dass die Einwilligungen nicht freiwillig erteilt wurden, und
  • Informationen, die völlig unzureichend oder zu wenig differenziert waren.

Viele der geprüften Medienunternehmen haben ihre Einwilligungsbanner in sog. „Pur-Abo-Modelle“ integriert. Dabei werden den Nutzern einer Website über das Einwilligungsbanner grundsätzlich zwei Wahlmöglichkeiten gegeben, um die Inhalte lesen zu können. Entweder schließen sie ein „Pur-Abonnement“ ab, um die Website ohne Nutzertracking, individuelle Profilbildung und personalisierte Werbung nutzen zu können, oder sie willigen ohne „Pur-Abonnement“ in die entsprechenden Datenverarbeitungen ein. Dieses Vorgehen ist – auch nach Ansicht der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden – rechtlich zulässig, wie dem Beschluss „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, entnommen werden kann.

Fazit

Die anlasslose Prüfung hat sich über mehrere Jahre hingezogen (s. Information in den Datenschutz-News vom 21.8.2020), was nicht unbedingt für die Datenschutzaufsicht spricht. Die Prüfung einer rechtskonformen Einbindung von Tracking-Technologien betraf zudem nur Online-Angebote von Medienunternehmen mit großer Reichweitenstärke. Es steht jedoch außer Frage, dass früher oder später jede Website in den Fokus der Aufsicht geraten kann. Zudem besteht ein Abmahnrisiko durch Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber. Daher sollte die Website eines Unternehmens keine „offene Flanke“ sein und insbesondere der Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Technologien auf deren Rechtskonformität geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dabei muss insbesondere auch auf die Ausgestaltung der Einwilligungserklärungen geachtet werden. Viele der eingesetzten Cookie-Management-Tools sehen ein Design vor, das darauf abzielt, ein Ablehnen von Trackingcookies zu Werbezwecken weniger wahrscheinlich zu machen. Diesen Punkt fokussieren auch die Datenschutzaufsichtsbehörden. Die vom LfDI Niedersachsen im Zusammenhang mit der anlasslosen Prüfung zum Download bereitgestellten Dokumente geben eine erste Orientierung für die rechtliche Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie deren Vorgehen bei einer entsprechenden Prüfung:


Sollten Sie Fragen zum rechtskonformen Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Technologien oder zu sonstigen datenschutzrechtlichen Themen haben bzw. dabei Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.


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